Schöner Erfolg für unser Team im öffentlichen Recht vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Wir haben das Land Baden-Württemberg in zwei Eilverfahren gegen die Corona-Verordnung vertreten. Beide Eilverfahren hat der VGH abgelehnt. Danach dürfen Fitness-Studios weiterhin nicht öffnen. Das Verbot von Gottesdiensten bleibt ebenfalls bestehen.
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