OPPENLÄNDER-Partner Prof. Dr. Christofer Lenz hat für den Landtag von Baden-Württemberg beim Verfassungsgerichtshof Organstreitanträge der AfD-Fraktion gegen eine Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und gegen die Entscheidung des Landtags abgewehrt, keinen Untersuchungsausschuss zum Thema "Linksextremismus" einzusetzen. Der Verfassungsgerichtshof hat die beiden Anträge mit Urteil vom 13.12.2017 abgelehnt.