Wir beraten diverse Hörfunk- und Fernsehsender in allen wirtschaftlich relevanten Rechtsfragen.
Rundfunksender unterstützen wir nicht nur in klassisch rundfunkrechtlichen Fragen, sondern auch bei urheberrechtlichen Themen, bei der Vermarktung und beim Content-Erwerb, bis hin zur rechtlichen Prüfung einzelner Werbeaktionen. Wir entwerfen alle für Sender relevanten Vertragswerke, vom Anzeigenkombi- bis zum Lizenzvertrag. Auch in ihren angegliederten Geschäftsfeldern betreuen wir unsere Mandanten umfassend, beispielsweise bei der Event-Organisation, bei der Ausrichtung von Musikwettbewerben oder beim Betrieb ihrer Online-Portale und -Shops.
Zudem konzentriert sich unser Medienteam auf die Digitalisierung und Konvergenz der Medien, die Rundfunkanbieter in besonderem Maße betrifft – Stichworte sind etwa Internet-TV oder video on demand.
Daneben beraten wir auch Filmproduktionsgesellschaften und Künstler, so etwa bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen.
T +49 (0) 89 / 20 20 66 - 310
hutten@oppenlaender.de
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