Samstag, 19. Mai 2012
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Arbeitsrecht

Restrukturierung und Sanierung

Kommt es bei Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Personalabbau, müssen Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan geführt werden. Wir bringen umfangreiche Erfahrung in dieses Procedere ein und vertreten unsere Mandanten kompetent in den manchmal sehr diffizilen Einigungsstellenverfahren. Auch beim Abschluss von Sanierungstarifverträgen können wir auf spezielles Know-how zurückgreifen.
Falls besonders geschützte Arbeitnehmer gekündigt werden müssen, bereiten wir die vorgeschriebenen Anzeigen bei der Bundesagentur für Arbeit vor und holen die erforderlichen Zustimmungen zuständiger Stellen ein.