Rundfunk- und Fernsehveranstalter sind umfangreichen Regulierungsvorgaben durch die Landesmediengesetze unterworfen. Wir führen für unsere Mandanten das gesamte Spektrum an aufsichts- und lizenzrechtlichen Verfahren. Zu nennen sind hier zum Beispiel Frequenzvergabeverfahren oder die Genehmigung von Programmfensterplätzen, aber auch jugendschutzrechtliche Fragen. Daneben spielen im Zuge der Digitalisierung der Medien telekommunikations- und vor allem kartellrechtliche Aspekte eine immer stärkere Rolle.
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