Samstag, 19. Mai 2012

Öffentliches Recht

Regulierte Branchen

Für die Betreuung regulierter Branchen haben wir systematisch öffentlich-rechtliches Know-how aufgebaut, wie es in dieser Konzentration und Spezialisierung nur wenige Kanzleien anbieten können. Das betrifft die traditionellen OPPENLÄNDER-Branchen Energie, Gesundheit und Medien und den Verkehrssektor sowie Bereiche wie den Finanzmarkt, die Wasserversorgung und den Glücksspielmarkt:

  • Im Verkehrssektor beraten wir seit vielen Jahren Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Aufgabenträger etwa bei Finanzierungs- und Beihilfefragen, bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und Betrauungen, bei der Erlangung, Verteidigung und Bündelung von Genehmigungen und bei Fragen zulässiger Nutzungsentgelte.
  • Im Energiebereich beraten wir die Beteiligten etwa in den Genehmigungsverfahren für Energieanlagen, beim Ausbau und Betrieb von Leitungsnetzen, bei Fragen der erneuerbaren Energien, bei kommunalen Lösungen, Wegenutzungsrechten und Konzessionsabgaben.
  • Im Finanzsektor beraten wir zum KWG, zu sparkassenrechtlichen Fragen und bei der Abwehr gesetzgeberischer Belastungen, etwa im Bereich der Bankenabgabe. 
  • Im Bereich der Wasserversorgung beraten wir zu organisatorischen Fragen, etwa im Bereich von großen Versorgungszweckverbänden, zur Kontrolle von Wasserpreisen und bei der Abwehr von Eingriffen in Wassergewinnungsrechte.
  • Im Glücksspielsektor sind wir auf der Seite der Anbieter tätig und helfen, den staatsvertraglichen Rahmen sachgerecht zu gestalten und europa- und verfassungsrechtlich geschützte Betätigungsmöglichkeiten durchzusetzen. 
  • In der Gesundheitsbranche beraten wir zur Verfassungs- und Europarechtsmäßigkeit neuer gesetzlicher Regelungen, etwa im Bereich des AMG und vertreten Leistungserbringer in Streitigkeiten mit den zuständigen Behörden und Sozialversicherungsträgern vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten.
  • Medienunternehmen beraten wir zu den staatsvertraglichen und europarechtlichen Regulierungsregelungen und vertreten sie gegenüber Landesmedienanstalten und in gerichtlichen Verfahren.