Herausragendes Renommee genießen wir bei Rechtsfragen der Politik, mit deren Lösung wir durch eine langjährige Tätigkeit für alle politischen Akteure (Regierungen, Minister, Abgeordnete, Fraktionen und Parteien) vertraut sind. Wir beraten laufend mehrere bedeutende politische Parteien und waren für sie und deren Landesorganisationen in den letzten 15 Jahren an allen wesentlichen Anwendungsfällen des Parteienfinanzierungsrecht beratend und als gerichtliche Vertreter beteiligt.
Fraktionen des Deutschen Bundestages und verschiedener Landtage beraten wir regelmäßig zu Fragen des Parlaments-, Fraktions- und des Wahlrechts und erstatten Gutachten zu inhaltlichen Regelungsmöglichkeiten im Gesetzgebungsverfahren, zu Fragen direkter Demokratie und den Grenzen staatlicher Verschuldung. Wir führen für Fraktionen, Parteien, Abgeordnete, aber auch Regierungen regelmäßig Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und verschiedenen Landesverfassungsgerichten. Wir beraten und vertreten die beteiligten politischen Akteure auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen, gegenüber Rechnungshöfen und bei medialen Vorwürfen.
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