Mit Aufnahme als Partner/Partnerin werden Sie Gesellschafter der Partnerschaft. Das Gehalt wandelt sich in einen vom unternehmerischen Erfolg der Gesamtkanzlei abhängigen Gewinnanteil. Die Gewinnverteilung unter den Partnern erfolgt nach einem reinen „Lockstep”-System bei linearem Aufzug über einen im Voraus definierten Zeitraum.
Diese Eckpunkte zeichnen uns aus. So wollen wir für hochqualifizierte Berufsanfänger attraktiv sein, um ohne Beeinträchtigung der Beratungsqualität kontinuierlich wachsen zu können. Unternehmerischen Erfolg streben wir durch die Qualität unserer Mandatsbearbeitung und nicht durch eine möglichst hohe Zahl von Angestellten an, die am unternehmerischen Erfolg nicht partizipieren.