Strom- und Gasnetzbetreiber sind einer strengen staatlichen Regulierung unterworfen. Wir führen die notwendigen Netzentgeltgenehmigungsverfahren vor den zuständigen Behörden. Darüber hinaus führen wir bundesweit mehr als 200 Gerichtsverfahren, in denen es um die Billigkeit von Netznutzungsentgelten, auch bei bestehender Netzentgeltgenehmigung geht.
Wir betreuen Kommunen und Netzbetreiber bei der Vergabe von Konzessionen, verhandeln Konzessionsverträge und beraten in konzessionsrechtlichen Spezialfragen. Die Betreiber regulierter Areal- und Objektnetze beraten wir bei den sich stellenden Spezialfragen des Netzzugangs und der Gestaltung des Verhältnisses zu den Netznutzern. Wir beraten schließlich Gasnetzbetreiber in der Umsetzung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Bildung von Marktgebietskooperationen.
T +49 (0) 711 / 6 01 87 - 210
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