Die Menschenrechtsbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein weiteres europarechtliches Instrument zur Durchsetzung wirtschaftlicher und verfahrensrechtlicher Positionen. Eine beträchtliche Zahl von Unternehmen und Bürgern nutzen diesen Weg, um belastende Maßnahmen eines Staates oder der Europäischen Union zu Fall zu bringen.
Wir gehören zu den wenigen Kanzleien, die ihre Mandanten bereits seit Jahren umfangreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vertreten. Wir haben dort viele auf die Wiedervereinigung zurückgehende Verfahren geführt, etwa im Zusammenhang mit der Bodenreform und zuletzt die Feststellung erreicht, dass es gegen die Konvention verstößt, wenn ein Bundesland einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts missachtet.
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