Im Bereich des Kunst- und Restitutionsrechts setzen wir uns vor allem für die Rückerlangung enteigneter oder kriegsbedingt abhanden gekommener Kunstgüter ein. Die effektive Verfolgung von Rechtsansprüchen sowie der adäquate Umgang mit Ministerien und anderen staatlichen Stellen basiert auf langjähriger Erfahrung aus teils sehr prominenten Mandaten.
Auch der Kunsthandel, insbesondere die Ein- und Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern, ist Teil unserer Expertise. Wir beraten hier vor allem in Fragen des nationalen und internationalen Kulturgüterschutzrechts. Daneben werden wir regelmäßig mit der Vertragsgestaltung bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen beauftragt.
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