In Krisensituationen sind Organmitglieder und Gesellschafter zu schnellem Handeln verpflichtet. Wir beraten zu Sanierungs- und Finanzierungsoptionen und begleiten die Umsetzung betriebswirtschaftlicher Konzepte.
Kommt es tatsächlich zur Insolvenz, wird spezialisierte Beratung im Hinblick auf Insolvenzanfechtungstatbestände sowie bestehende Handlungsgebote und -optionen benötigt. Auch ein möglicher Verkauf des Unternehmens aus der Insolvenz heraus kann nur mit insolvenzrechtlichem Know-how bewerkstelligt werden. Um diese Spezialfragen kompetent abzudecken, haben wir dauerhaft einen Insolvenzrechtsspezialisten in unser Corporate-Team integriert.
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