Samstag, 19. Mai 2012
Startseite Kompetenzfelder Gesellschaftsrecht M&A Haftung von Vorständen und Geschäftsführern

Gesellschaftsrecht / M&A

Haftung von Vorständen und Geschäftsführern

Der Trend zur verstärkten Inanspruchnahme von Organmitgliedern und Geschäftsführern setzt sich fort. Wir kennen aus unserer Praxis potenzielle Haftungsrisiken und beraten bei der Vermeidung von Haftungsrisiken. Wir setzen für Unternehmen Ersatzansprüche gegen Organmitglieder durch. D&O-Versicherer, ausgeschiedene Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte und Geschäftsführer vertreten wir bei der Abwehr von Haftungsklagen.