Selbst wenn eine optimale Vertragsgestaltung zukünftige Konflikte so weit wie möglich ausschließt, kann es zwischen Gesellschaftern zu streitigen Auseinandersetzungen kommen. Typische Beispiele sind etwa die Ermöglichung von Strukturmaßnahmen, die Abberufung aus Organfunktionen, die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen, Fragen der Gewinnermittlung und -verteilung oder eine zwangsweise Beendigung der Gesellschafterstellung.
In all diesen Fällen kommt es darauf an, den Konflikt zwar konsequent und mit Nachdruck auszutragen, dabei aber eine Lösung der für die Beteiligten und das betroffene Unternehmen wirtschaftlich nachteiligen Situation nicht zu verstellen. Hierbei können wir unser über lange Jahre hinweg erworbenes Know-how sehr effektiv zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
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