Die Beratung von Führungskräften bei einem vorzeitigen Ende ihres Arbeitsverhältnisses erfordert Sensibilität, Diskretion und Erfahrung. Bei der Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen haben wir neben angemessenen Abfindungs- und Altersversorgungsregelungen vor allem die berufliche Zukunft der Betroffenen im Blick. Wir ermitteln sorgfältig die individuellen Interessen und legen die Prioritäten gemeinsam mit unseren Mandanten fest.
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