Wir prüfen die kartellrechtliche Machbarkeit geplanter Zusammenschlüsse. Risiken der geplanten Transaktion und mögliche Lösungen werden so frühzeitig identifiziert. Langjährige Erfahrung im Umgang mit den Kartellbehörden und unsere Branchenkenntnis ermöglichen eine effiziente Vorbereitung des Fusionskontrollverfahrens.
Die Zahl grenzüberschreitender Zusammenschlüsse nimmt stetig zu, weshalb die internationale Fusionskontrolle zunehmend ins Blickfeld rückt. Unsere Mandanten betreuen wir nicht nur europaweit, sondern auch außerhalb des Kontinents bei ihren kartellrechtlich relevanten Transaktionen. In diesen Fällen analysieren wir frühzeitig, in welchen Ländern außerhalb Deutschlands angemeldet werden muss und leiten die Anmeldungen durch unsere Kooperationspartner vor Ort in die Wege.
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Das Kartellrechts-Team von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gehört zu den führenden Kartellrechtspraxen in Deutschland und wurde hierfür von GLOBAL COMPETITION REVIEW als „highly recommended” ausgezeichnet.