Samstag, 19. Mai 2012

Gesundheit

Arzneimittel

Für Originalanbieter, Pharmaunternehmen auf unterschiedlichen
Produktions- und Handelsstufen, aber auch für Verbände sind wir umfangreich pharmarechtlich tätig. Wir erstellen Expertisen zur Abgrenzung von Arzneimitteln, Lebensmitteln und Medizinprodukten. Wir entwerfen branchenspezifische Verträge wie z.B. Entwicklungs- und Kooperationsverträge, Herstellungs- und Vertriebslizenzverträge sowie Verantwortungsabgrenzungsverträge. Auch Betriebsordnungen für pharmazeutische Unternehmen und Großhändler sind Teil unserer Branchenexpertise. Bei der präventiven heilmittelwerberechtlichen Beratung profitieren unsere Mandanten zusätzlich von unserer Kompetenz im Wettbewerbsrecht.

Unsere fachkundige und nachdrückliche Vertretung pharmazeutischer Unternehmen vor Behörden und Gerichten in Arzneimittelzulassungsverfahren, heilmittelwerberechtlichen Verfahren sowie Verhandlungen und Verfahren im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist marktbekannt.